Über uns

Ich bin Wiebke Hocke und ich freue mich, Ihre Gastgeberin zu sein. Seit Ende 2023 vermiete ich, zusammen mit einem kleinen Team, im Dülkener Hof Appartements. Wir haben 2023 den vorher klassischen Hotelbetrieb, der sich mit 10 Zimmern nicht mehr rechnete, in serviced Appartements für Selbstversorger mit kleiner Küche und eigenem Bad umgewandelt. Durch die weiterhin zentrale Lage und die gute Anbindung ins Umland, wie zum Beispiel Mönchengladbach und Düsseldorf, freuen wir uns über guten Zuspruch. Als ehemalige Grundschullehrerin habe ich Spaß am Organisieren und freue mich, über nette Kontakte und zufriedene Gäste. Überzeugen Sie sich doch gern einmal selbst. Wir freuen uns auf Sie! :)

Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.  Es grüßt Sie herzlich

Wiebke Hocke und ihr Team

PS: Bitte beachten Sie unbedingt unseren Mindestbuchungszeitraum! Bei kurzfristigen Aufenthalten (kürzer als 3 Nächte), schicken Sie uns bitte eine Mail an: apartment@gladhome.com

Informationen


Dülken - ein symphatisches Städtchen

Am Niederrhein, ungefähr 35 km von Düsseldorf entfernt, liegt ein kleines Städtchen, das erstmals 1135 urkundlich erwähnt wurde. Heute leben ca. 20.000 Einwohner in einem vielschichtigen Dülken. Das Zentrum der Stadt ist geprägt durch Gründerzeitarchitektur, die sich in einer Festungsanlage aus dem Mittelalter entwickelt hat. Je weiter man nach außen wandert, findet man nach gutbürgerlichen Häusern die Erweiterungsbauten aus den 50ern, 60ern und 70ern bis hin zu zu neu erschlossenen Wohngebieten, in denen heute moderne Einfamilienhäuser liegen und entstehen. Die höchste Erhebung über dem Meeresspiegel erreicht in der Stadt 58 m, seitlich begrenzt durch einen kleinen Höhenzug, den die letzte Eiszeit auf genau 90,70 m herangeschoben hat. Eine jährliche Durchschnittstemperatur von ca. 10 °C wird bestimmt durch angenehme, heiße Sommer und knackige Winter.




Dülken grenzt an die Stadtteile Boisheim, Süchteln, Alt-Viersen und Amern. Mönchengladbach schließt südlich ans Stadtgebiet an.


Von der sogenannten Narrenmühle bis hin zur alten Stadtmauer und dem Dülkener Original "Tien Anton"... Es gibt in und um Dülken Einiges zu entdecken.


Für weitere Informationen lesen Sie hierzu einen spannenden Artikel aus dem Rheinischen Spiegel vom 14. September 2023:


Regeln

HAUSORDNUNG

Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwohnens aller Hausbewohner ist gegenseitige Rücksichtnahme und Sorgfalt erforderlich.

I.Sorgfaltspflichten

1. Störende Geräusche, namentlich starkes Türenwerfen, lärmendes Treppenlaufen und solche Tätigkeiten, die eine Erschütterung des Hauses hervorrufen oder die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu unterlassen.

2. Näh-, Schreib-, Waschmaschinen, Trockner oder ähnliche Geräte, die Geräusche oder Erschütterungen verursachen, sind auf schalldämpfenden Unterlagen zu betreiben, sofern diese Geräte in der Wohnung gestattet sind.

3. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 bis 8.00 Uhr und mittags von 13.00 bis 15.00 Uhr untersagt. Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

4. Das Benutzen von Duschen sowie Füllen und Entleeren von Badewannen hat in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr unter größter Rücksichtnahme auf die Nachbarn zu erfolgen.

5. Zulässige Feiern sind den übrigen Bewohnern, bei größeren Mietobjekten den Bewohnern der gleichen Etage, der darunter liegenden und der darüber liegenden Wohnungen ausreichend vorher mitzuteilen. Auf jeden Fall ist die Ruhezeit ab 22.00 Uhr einzuhalten.

6. Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen nicht gestattet.

7. Motorfahrzeuge, Motorräder, Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotoren oder ähnliche Fahrzeuge dürfen ohne vorherige Genehmigung durch den Vermieter weder auf nicht hierfür gemieteten Flächen oder in Fluren, noch in den gemieteten Wohn- oder Kellerräumen - auch nicht nur vorübergehend - abgestellt werden. Fahrräder dürfen nicht in Fluren abgestellt werden oder an die Hauswand gelehnt werden und auf Hof- und anderen Grundstücksflächen nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters. Fahrräder sind über Treppen oder Flure zu tragen.

8. In die Spülen, Waschbecken und Toiletten, u. ä. dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten u.ä. nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Badewannen/Duschen dürfen nicht mit Säuren oder sonstigen ätzenden Flüssigkeiten gereinigt werden, die Benutzung zu medizinischen Bädern, die schädigende Substanzen enthalten, ist untersagt. Ihre Benutzung zum Wäschewaschen ist nicht zulässig.

9. Dachfenster und Dachluken sind stets festzustellen und nachts sowie bei stürmischem und regnerischem Wetter von demjenigen, dem die Benutzung des Trockenspeichers zusteht, zu schließen.

10. Es wird darauf hingewiesen, dass handelsübliches Zubehör für Bad und Küche auch in aufklebarer Ausfertigung erhältlich ist. Im Einzelfall dennoch erforderliche Bohrungen sind fachmännisch zwischen den Fliesen in den Fugen anzubringen. Beschädigungen und anschließender Ersatz der Fliesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.

11. Das Ausklopfen von Teppichen, Decken u.a. Gegenständen hat nur auf dem Hof oder an einem sonst dafür bestimmten Ort zu geschehen, und zwar nur werktags von 8.00 bis 13.00 Uhr, außerdem mittwochs und freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr, sofern nicht ordnungsbehördliche Vorschriften anderes bestimmen. Das gleiche gilt für die Benutzung von Teppichklopfsaugern in der Wohnung. Der 21 entstandene Schmutz ist sofort zu beseitigen. Das Ausklopfen oder Reinigen zum Fenster hinaus oder vom Balkon ist zu unterlassen.

12. Zur Vermeidung von Ungeziefergefahr und im Interesse der Hygiene sind die Mieter verpflichtet, nach Maßgabe der ordnungsbehördlichen Vorschriften Küchenabfälle regelmäßig fortzuschaffen. In der Zwischenzeit sind die Abfälle in der Wohnung (nicht im Treppenhaus) in verschlossenen Behältern aufzubewahren.

13. Es ist unzulässig, sperrige Gegenstände wie Kartonagen, Glas, Holz, Schutt u.ä. in die Mülltonne zu werfen. Die behördlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der städtischen Satzung über die Abfallbeseitigung, gerade hinsichtlich der Abfallsortierung, sind einzuhalten. Noch glühende oder heiße Asche gehört nicht in die Mülltonne.

14. Haustiere sind nicht erlaubt.